Verbraucherinformation für Gewährleistungsrecht
Folgende Information gelten für Kaufverträge, die mit Verbrauchern nach dem 30.09.2026 abgeschlossen wurden:
- Neue Ware wenn innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ab Übergabe der Ware ein Mangel an der Sache auftritt und wird dieser Mangel innerhalb dieser zwei Jahre durch eine Reparatur behoben (Nachbesserung), verlängert sich die Gewährleistungsfrist für die reparierte Ware einmalig um ein weiteres Jahr.
- Gebrauchte Ware wenn innerhalb der gesetzlichen oder der vertraglich zulässig verkürzten vereinbarten Gewährleistungsfrist ein Mangel an der Sache auftritt und wird dieser Mangel innerhalb dieser Gewährleistungsfrist durch eine Reparatur behoben (Nachbesserung), verlängert sich die Gewährleistungsfrist für die reparierte Ware einmalig um ein weiteres Jahr.
Weitere Informationen erhalten Sie durch Scannen des QR-Codes in der nachstehenden „harmonisierten Mitteilung“ der EU.