Die MOON POWER GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sowie der EU-Richtlinie (EU) 2019/822 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.moon-power.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise konform mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:
- Audiodeskription oder Medienalternative (Aufgezeichnet), keine Bildbeschreibung via Audio, keine Alternative (Textbasiert)
- PDF-Dokumente: Kontrast (Schriftschnitt und Farbe), Schriftgröße, sowie der Dokumentaufbau (Tags)
Wir arbeiten derzeit mit internen und externen Expert:innen an einer schrittweisen Umsetzung der Barrierefreiheit.
Geplante Maßnahmen:
- Technische und visuelle Anpassungen erfolgen laufend ab Juli 2025
- Eine vollständig barrierefreie Version ist für Ende 2025 geplant
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt. Die vorliegende Erklärung stützt sich auf die Einschätzung eines externen Dritten.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die nicht in dieser Erklärung genannt sind, oder möchten Sie Informationen in barrierefreier Form anfordern, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected]
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.