Allgemeine Geschäftsbedingungen der MOON POWER GmbH
Louise-Piëch-Straße 2, Standort: Sterneckstraße 28-30, 5020 Salzburg
[1.] Geltungsbereich
[1.1] Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen MOON POWER GmbH (nachfolgend kurz „MOON POWER“) und deren Kunden, unabhängig davon, ob diese als Verbraucher oder Unternehmer zu qualifizieren sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelangen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich auf die Beratung, den Erwerb und die Lieferung der von MOON POWER angebotenen Produkte und/oder den von MOON POWER in Zusammenhang mit der Montage, Errichtung, Inbetriebnahme und/oder Wartung dieser Produkte erbrachten Dienstleistungen zur Anwendung. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, wird MOON POWER daher ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Die Anwendung zwingender gesetzlicher Vorschriften und Bestimmungen sowie allfälliger Handelsbräuche bleibt davon unberührt. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MOON POWER ist im Internet unter www.moon-power.at abrufbar.
[1.2] Der Geltung allfälliger Geschäftsbedingungen von Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn sie MOON POWER vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung zukommen. Auch ohne wiederholende Berufung auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden künftige Nachtrags-, Zusatz- oder Folgeaufträge und/oder sonstige Geschäftsfälle mit dem Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Bestellungen, Aufträge und/oder sonstige Geschäftsfälle jeglicher Art, insbesondere solche die mündlich oder telefonisch erteilt und/oder von MOON POWER mündlich oder telefonisch angenommenen werden, verstehen sich vorbehaltlich der Einbeziehung und Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
[1.3] Vom Kunden entsandte Vertreter oder Mitarbeiter gelten jedenfalls berechtigt, auch diesen Geschäftsbedingungen rechtswirksam zuzustimmen und im Zuge der Geschäftsabwicklung rechtsverbindliche Erklärungen für den Kunden abzugeben.
[2.] Vertragsabschluss
[2.1] Der Vertrag kommt entweder mit der fristgerechten, schriftlichen Annahme eines Angebotes von MOON POWER durch den Kunden oder mit dem Auftrag des Kunden und der anschließenden Annahme durch MOON POWER zustande. Die Annahme durch MOON POWER erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder Absendung der Lieferung. Angebote von MOON POWER sind unverbindlich und freibleibend und haben, sofern im Angebot selbst nichts anderes festgehalten ist, eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum.
[2.2] In Fällen, in denen MOON POWER im Zuge der Vorbereitung der Angebotslegung nicht unerhebliche Vorarbeiten (insbesondere für Beratung und/oder Planung und/oder Vorinstallations-Check) erbringt, behält sich MOON POWER das Recht vor, im Falle des Nicht Zustandekommens der Geschäftsbeziehung und/oder des Auftrags diese Vorleistungen angemessen zu verrechnen.
[2.3] MOON POWER behält sich vor, Bestellungen und/oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere werden Bestellungen abgelehnt, sofern bestellte Produkte nicht verfügbar oder lieferbar sind. Bei Nichtverfügbarkeit von Produkten wird der Kunde unverzüglich informiert. MOON POWER behält sich weiters vor, Bestellungen auch mengenmäßig zu kürzen, d.h. Bestellungen nur hinsichtlich einer Teilmenge oder bestimmter Produkte anzunehmen. Der Kunde erklärt sich mit allfälligen Teillieferungen daher ausdrücklich einverstanden.
[3.] Beratung
[3.1] MOON POWER erbringt gegenüber Kunden auf ausdrückliche Anforderung hin Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die von MOON POWER angebotenen Produkte und die für die Montage, Errichtung und/oder Wartung dieser Produkte erforderlichen Dienstleistungen.
[3.2] Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass MOON POWER auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Ausführung einer Bestellung von Produkten und/oder eines Auftrags über Dienstleistungen notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vor Ausführung vorgelegt werden und MOON POWER von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung einer Bestellung und/oder eines Auftrages von Bedeutung sein können.
[3.3] Eine Haftung von MOON POWER aus Beratungsleistungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß [3.2.] nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig nachkommt, trifft MOON POWER keine Haftung für allenfalls daraus für den Kunden entstehende Nachteile. Ist der Kunde Verbraucher gilt dies nach Maßgabe des Punkt [8.7.] letzter Satz. Die Gewährung und die Höhe allfälliger staatlicher Förderungen in Bezug auf die von MOON POWER angebotenen Produkte unterliegt den Bedingungen des jeweils aktuellen Förderprogramms und der Entscheidung der jeweils zuständigen Behörde. MOON POWER übernimmt keine diesbezügliche Haftung.
[4.] Kauf
[4.1] Zwischen MOON POWER und dem Kunden wird über den Kauf der von MOON POWER angebotenen Produkte ein gesondertes Vertragsdokument errichtet, dessen Inhalt den Bestimmungen dieser besonderen Bedingungen vorgeht.
[4.2] Sämtliche Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich für die Preise der Produkte sind die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils im Angebot oder Bestellformular angegeben Preise. Preisänderungen, insbesondere bei Irrtum oder aufgrund Änderung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften, bleiben vorbehalten. Allfällige Transport- sowie Montagekosten sind in den Preisangaben nicht enthalten.
[4.3] MOON POWER behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich allfälliger Zinsen und Kosten vor. Eine Weitergabe von Produkten an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von MOON POWER zulässig.
[4.4] Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in einen Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Ist der Kunde Verbraucher gelangen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, des Konsumentenschutzgesetzes sowie des Verbrauchergewährleistungsgesetzes uneingeschränkt zur Anwendung. Die dem Verbraucher gesetzlich zustehenden Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung werden durch allfällige von Herstellern gewährte Garantiezusagen nicht berührt.
[4.5] Ist der Kunde Unternehmer gelangen die nachfolgenden gewährleistungsrechtlichen Besonderheiten zur Anwendung: Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel binnen einer angemessener Frist von 14 Tagen schriftlich angezeigt hat und die Anzeige MOON POWER zugeht. Der Kunde hat das Vorliegen des Mangels nachzuweisen, insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten MOON POWER zur Verfügung zu stellen. MOON POWER kann im freien Ermessen am Erfüllungsort das mangelhafte Produkt bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern, sich zwecks Nachbesserung zusenden lassen oder eine angemessene Preisminderung vornehmen. Ersetzte Teile werden Eigentum von MOON POWER. Gewährleistungsansprüche in Bezug auf Mängel, die aus nicht vom MOON POWER bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von MOON POWER angegebenen Spezifikationen, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen oder die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. MOON POWER haftet nicht für Mängel und/oder Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf einen natürlichen Verschleiß von Produkten und/oder deren Bauteilen. Allfällige Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn ohne schriftliche Einwilligung von MOON POWER der Kunde selbst oder ein nicht von MOON POWER ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Produkten Änderungen und/oder Instandsetzungen vornimmt. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso wie eine Haftung von MOON POWER wegen allfälliger Mangelfolgeschäden.
[5.] Lieferung
[5.1] Die Lieferung von Produkten erfolgt ab Lager an die angegebene Lieferadresse.
[5.2] Mit Übergabe der Produkte an den Transporteur geht die Gefahr für die bestellten Produkte auf den Kunden über; dies gilt auch für Teillieferungen. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird.
[5.3] Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen und Teilrechnungen zulässig.
[6.] Dienstleistung
[6.1] MOON POWER erbringt gegenüber Kunden auf ausdrückliche Anforderung Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Montage, Errichtung, Inbetriebnahme und/oder Wartung der von MOON POWER angebotenen Produkte. Zwischen MOON POWER und dem Kunden wird über Art und Umfang die Erbringung von Dienstleistungen ein gesondertes Vertragsdokument errichtet, dessen Inhalt den Bestimmungen diesen besonderen Bedingungen vorgeht.
[6.2] Wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2,5% hinsichtlich (i) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (ii) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren seit Vertragsabschluss eingetreten sind, ist MOON POWER berechtigt, das Entgelt für die gemäß dem jeweiligen Einzelvertrag zu erbringenden Leistungen in dem Ausmaß anzupassen, in dem sich die Kosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern.
[6.3] MOON POWER ist berechtigt, sich bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen und/oder einzelner Leistungsbestandteile geeigneter Subunternehmer zu bedienen.
[6.4] MOON POWER ist bemüht, die vereinbarten Leistungen zu den vorgegebenen Terminen zu erbringen. Sofern Termine jedoch nicht schriftlich als Fixtermine vereinbart sind, sind Termine grundsätzlich freibleibend, sodass die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen späterer Leistungserbringung ausgeschlossen ist.
[6.5] MOON ist berechtigt, nach Fertigstellung von Teilleistungen jeweils Teilrechnungen über die erbrachten Leistungen zu legen. Diese Teilrechnungen sind binnen 30 Tagen zur Zahlung fällig.
[6.6] Ist der Kunde Verbraucher gelangen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, des Konsumentenschutzgesetzes sowie des Verbrauchergewährleistungsgesetzes uneingeschränkt zur Anwendung. Ist der Kunde Unternehmer gelangen die in Punkt [4.5.] geregelten gewährleistungsrechtlichen Besonderheiten sinngemäß zur Anwendung.
[6.7] Eine vorzeitige Auflösung eines Vertragsverhältnisses ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn einem Vertragspartner aufgrund der Verhaltensweise des jeweils anderen Vertragspartners die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn wesentliche Pflichten des Vertragsverhältnisses nicht oder nicht vollständig und binnen angemessener Zeit erfüllt werden, etwa wenn der Kunde trotz erfolgter Mahnung binnen einer Nachfrist von 14 Tagen keine Zahlung leistet.
[7.] Digitale Leistungen
[7.1] Sind die von MOON POWER gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit den nach den vorstehenden Punkten [4.] bis [6.] vertraglich zu erbringenden Leistungen mit der Leistung digitaler Inhalte und/oder Dienstleistungen verbunden; oder hat der Vertrag die Lieferung von Waren mit digitalen Elementen zum Inhalt, hinsichtlich derer eine gesetzliche, vertraglich nicht im Einzelnen abbedungene, Aktualisierungspflicht besteht, haftet MOON POWER nicht für Mängel jeder Art, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde es unterlassen hat und/oder unterlässt, die von MOON POWER und/oder Dritten bereitgestellten technischen Maßnahmen, die notwendig sind, damit die Ware oder digitale Leistung weiterhin dem vertragsgemäßen Zustand entspricht, binnen der hierfür vorgesehenen oder nach den Umständen angemessenen Frist durchzuführen und/oder durchführen zu lassen.
[7.2] Für sämtliche Schäden in Folge unsachgemäßer Montage, Installation oder Integration von digitalen Leistungen und/oder Waren mit digitalen Elementen durch den Kunden selbst oder nicht durch MOON POWER autorisierte Dritte gilt Punkt [8.8] sinngemäß. Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich die Haftung in diesen Fällen ausschließlich nach den Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes, wobei der Kunde insbesondere sämtliche Ansprüche gegenüber MOON POWER verliert, wenn er es (selbst oder durch unautorisierte Dritte) unterlässt, ordnungs- und vertragsgemäß bereitgestellte digitale Leistungen und/oder Waren mit digitalen Elementen sachgemäß und entsprechend der zu diesem Zweck bereitgestellten, mangelfreien Anleitung zu montieren, installieren und/oder zu aktualisieren und/oder sach- und fachgerecht in seine digitale Umgebung zu integrieren.
[8.] Gemeinsame Bestimmungen
[8.1] Für sämtliche von MOON POWER erbrachten Leistungen gilt als Erfüllungsort der Sitz von MOON POWER in Salzburg als vereinbart.
[8.2] Wird MOON POWER die Lieferung und/oder Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich der vereinbarte Liefer- und/oder Leistungstermin jedenfalls um die Dauer dieses Liefer- bzw. Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine vom Kunden für die Lieferung und/oder Leistung gesetzte Frist, insbesondere auch für Nachfristen. Als Fälle höherer Gewalt gelten z.B. kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen, Feuer, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Energie- und Rohstoffmangel, Pandemie, Epidemie, etc. Derartige Umstände gelten auch dann als höhere Gewalt, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Tritt ein solches Ereignis höherer Gewalt ein, so wird die vertraglich vereinbarte Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen von MOON POWER um die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zuzüglich eines angemessenen Zeitraums zur Wiederaufnahme der Produktion verlängert. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein Subunternehmer von MOON POWER auf einen Umstand höherer Gewalt beruft. Hindert ein Ereignis höherer Gewalt die restliche Vertragserfüllung in wesentlichen Teilen und dauert das Ereignis länger als 3 Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind MOON POWER sämtliche bis dahin erbrachte Leistungen voll zu bezahlen und MOON POWER von den restlichen Verpflichtungen freizustellen.
[8.3] Der Kunde ist verpflichtet, die von MOON POWER zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen anzunehmen. Die Übernahme erfolgt mit der Lieferung (Liefertermin) bzw. mit der Fertigstellung der Montage (Fertigstellungstermin). Nimmt der Kunde die gelieferten Produkte nicht ab, steht MOON POWER das Recht zu, nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; ebenso ist MOON POWER berechtigt die Produkte auf Kosten des Kunden zu verwahren und auf Zuhaltung des Vertrages zu bestehen.
[8.4] Alle Lieferungen und Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot angeführt sind, sind in diesem und dem von MOON POWER angebotenen Preis nicht enthalten. Ist der Kunde Verbraucher gilt dies unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um Zubehör handelt, dessen Erhalt der Kunde vernünftigerweise erwarten kann oder um Nebenleistungen, die bei derartigen Waren oder digitalen Leistungen üblich sind und die der Verbraucher aufgrund der Umstände erwarten kann, soweit der Verbraucher bei Vertragsabschluss nicht über deren Fehlen ausdrücklich und gesondert in Kenntnis gesetzt wurde und dieser Abweichung eigens zugestimmt hat.
[8.5] Bei Zahlungsverzug ist MOON POWER berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie die Bezahlung allfälliger Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, in Rechnung zu stellen. Zudem ist MOON POWER von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
[8.6] Eine Aufrechnung von Ansprüchen oder Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher kann er seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von MOON POWER oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von MOON POWER anerkannt worden sind, aufheben.
[8.7] Eine Haftung von MOON POWER aus unternehmensbezogenen Geschäften (Geschäftsbeziehungen zu Unternehmern) ist der Höhe nach mit dem Haftungshöchstbetrag gemäß Einzelvertrag begrenzt und darüber hinaus auf Fälle von krass grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz und auf typischerweise vorhersehbare Schäden eingeschränkt. Die Haftung für leichte sowie schlicht grobe Fahrlässigkeit – ausgenommen für Personenschäden – ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Haftung für allfällige Schäden aus entgangenem Gewinn, mittelbare und/oder indirekte Schäden, reine Vermögensschäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher ist die Pflicht von MOON POWER zum Ersatz von Personenschäden nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt und eine Pflicht zum Ersatz sonstiger Schäden bloß für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder eingeschränkt.
[8.8] Eine allfällige Haftung von MOON POWER ist für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von MOON POWER autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung oder Verschleiß, sofern dieses Ereignis ursächlich für den Schaden war, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern nicht MOON POWER vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen hat.
[8.9] Allfällige Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen einer Frist von zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen. Ist der Kunde Verbraucher bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist uneingeschränkt: Schadenersatzansprüche verjähren demnach in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
[8.10] Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die MOON POWER haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (wie etwa Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung von MOON POWER insoweit auf die Nachteile, die dem Kunde durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen.
[9.] Rücktrittsrecht für Verbraucher
[9.1] Ist der Kunde Verbraucher und hat er seine Vertragserklärung weder in den von MOON POWER für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Kunden, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Kunden, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Kunden das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu; wenn MOON POWER die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Urkunde erhält.
[9.2] Das Rücktrittsrecht nach Punkt [9.1.] besteht auch dann, wenn MOON POWER oder ein mit MOON POWER zusammenwirkender Dritter den Kunden im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die von MOON POWER für deren geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
[9.3] Das Rücktrittsrecht nach Punkt [9.1.] steht dem Kunden nicht zu, (1) wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit MOON POWER oder deren Beauftragten (Subauftragnehmer) zwecks Schließung eines Vertragsverhältnisses angebahnt hat, (2) wenn dem Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind, (3) bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von MOON POWER außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt EUR 25,00 oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt EUR 50,00 nicht übersteigt, (4) bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, oder (5) bei Vertragserklärungen, die der Kunde in körperlicher Abwesenheit MOON POWER, deren Mitarbeitern oder des Subauftragnehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu von MOON POWER, deren Mitarbeiter oder vom Subauftragnehmer gedrängt worden ist.
[9.4] Wünscht der Kunde, dass MOON POWER noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, so hat der Kunde ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen – im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger – zu erklären.
[9.5] Der Kunde kann, wenn er Verbraucher ist, von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die MOON POWER im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten; wobei als derartige maßgebliche Umstände ausschließlich die nachstehenden in Frage kommen: (1) die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann; (2) die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile; (3) die Aussicht auf eine öffentliche Förderung; und (4) die Aussicht auf einen Kredit.
[9.6] Der Rücktritt aus den unter Punkt [9.5.] genannten Gründen kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Kunden erkennbar ist, dass die obenstehend genannten maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner.
[9.7] Die Erklärung des Rücktritts nach den obenstehenden Bestimmungen (Punkt [9.1] oder Punkt [9.5.]) ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Kunde kann dafür das von MOON POWER im Rahmen der Geschäftsanbahnung zur Verfügung gestellte Muster Widerrufsformular verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
[9.8] Tritt der Kunde vom Vertragsverhältnis zurück, nachdem er ein Verlangen im Sinne von Punkt 9.4. erklärt und MOON POWER mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er MOON POWER einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von MOON POWER bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. In jedem Fall hat er die empfangenen Leistungen zurückzustellen und MOON POWER ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Ist die Rückstellung der von MOON POWER bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Kunde deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.
[10.] Schlussbestimmungen
[10.1] Auftragsbezogene Kundendaten werden über EDV gespeichert, statistisch bearbeitet und intern an Mitarbeiter von MOON POWER übermittelt, wozu der Kunde mit Unterzeichnung des Vertrages bzw. mit Auftragserteilung seine Einwilligung erteilt. Die vertrauliche Behandlung dieser Daten im Sinne der DSGVO ist dabei gewährleistet. Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, die er bekannt gegeben hat, durch MOON POWER für Zwecke des eigenen Marketings gegenüber dem Kunden (etwa durch Einrichtung einer Kundendatei, Versendung von Newsletter und Informationen, etc.) erfolgen kann. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die vollständige Datenschutzerklärung kann jederzeit im Internet unter www.moon-power.com/datenschutz eingesehen werden.
[10.2] Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, unwirksam oder nichtig sein, so werden davon die übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.
[10.3] Sämtliche Rechtsverhältnisse, die unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet werden, österreichischem Recht unterliegen unter materiellem Ausschluss der Weiterverweisung auf andere Rechtsordnungen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
[10.4] Als ausschließlich zuständiges Gericht für sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung zwischen MOON POWER und deren Kunden ergeben, einschließlich Streitigkeiten über die Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger Einzelverträge in Zusammenhang mit den von MOON POWER angebotenen Produkten oder Leistungen, wird das sachlich zuständige Gericht in Salzburg vereinbart. Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung.
Fassung: Februar 2025