Förderungen für Unternehmen
Für Unternehmen in Österreich gibt es im Bereich E-Mobilität verschiedene Fördermöglichkeiten. Die folgende Übersicht ist vorbehaltlich der aktuellen Gesetzeslage. Wir beraten gern.
Aktuelle Förderungen
eMove Austria
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur investiert bis 2026 fast eine halbe Milliarde € in die Forcierung der E-Mobilität, mit Schwerpunkt auf den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur.
Das neugestaltete Dachprogramm „eMove Austria“ vereint mehrere Säulen der E-Mobilität:
eCharge
alle Maßnahmen zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur
eBus
alle Maßnahmen zum Umstieg von konventionellen auf emissionsfreie Antriebe bei Bussen
eTruck
alle Maßnahmen zum Umstieg von konventionell auf emissionsfreie Antriebe bei LKWs
eRide
alle Maßnahmen zum Umstieg auf Individual-E-Fahrzeuge im privaten und betrieblichen Kontext
Bei der Ladeinfrastruktur gibt es, besonders im ländlichen Raum, Aufholbedarf. Innerhalb von „echarge“ wird mit dem Förderprogramm „LADIN – Ladeinfrastruktur“ in den kommenden Jahren der Fokus auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur gelegt. Dabei werden 60% der Investitionskosten für die Anschaffung von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten gefördert. Förderbar sind die tatsächlich angefallenen Kosten. Gefördert werden nur Schnelladestellen, die die Mindestanforderungen von einer Stationsladeleistung von mindestens 150 kW und mindestens 2 Ladepunkte mit mindestens je 50kW erfüllen.
Im Rahmen der Säule „eBus“ wird gezielt der öffentliche Verkehr unterstützt. Das Förderprogramm „EBIN – Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“ hilft Unternehmen gezielt dabei, ihre Busflotten auf emissionsfreie Antriebe umzustellen und die notwendige Lade- oder Betankungsinfrastruktur zu errichten. Dabei sind 80% der Investitionsmehrkosten für die Anschaffung emissionsfreier Busse förderbar. Weiters werden 40% der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs- und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur gefördert. Die Förderung gilt nur, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zur Anschaffung von emissionsfreien Bussen besteht.
Mit dem Förderprogramm „ENIN – Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ werden Unternehmen bei der Umstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge (N1, N2, N3) sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur unterstützt.
Für Fahrzeuge der Klasse N1 werden 14% der Anschaffungskosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen gefördert.
Für Fahrzeuge und Sonderfahrzeuge der Klassen N2 und N3 werden 60% der Mehrkosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen bzw. der Umrüstung zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen gefördert.
Des Weiteren werden für alle 3 Klassen N1, N2 und N3 40% der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs-, und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen) sowie dazugehörige Drittleistungen gefördert.
Insgesamt sollen mit diesen Förderungen im E-Mobilitätsbereich sowohl die Wirtschaft, der öffentliche Verkehr und damit auch die Mobilitätswende gestärkt werden.
Fördermöglichkeiten für Betriebe
Es gibt für Unternehmen in Österreich vom Bund und über die Länder Fördermöglichkeiten für E-Fahrzeuge (auch E-Zweiräder) sowie Ladeinfrastruktur. Bei den Fahrzeugen hängt die Förderung vom Fahrzeugtyp ab und wird in der Regel als Pauschale ausgezahlt. Förderungen für Ladepunkte gibt es sowohl für öffentliche wie auch für rein innerbetrieblich genutzte Ladestationen von Unternehmen. Die Fördersumme hängt unter anderem davon ab, ob es sich um AC- oder DC-Ladepunkte handelt.
Auch Photovoltaikanlagen oder Energiespeicher können förderungswürdig sein. Grundsätzlich gilt es jedoch zu beachten, dass die Förderungen für alle E-Mobilitätsbausteine meist jährlich kontingentiert sind und zu bestimmten Zeitpunkten daher schon ausgeschöpft sein können. Außerdem müssen manche Förderungen schon vor der Umsetzung beantragt werden, andere wiederum erst danach. Wir beraten dich gern zu Möglichkeiten und Umsetzungsfragen.
Derzeit sind aufgrund des vorzeitig ausgeschöpften Budgets des Förderprogramms „E-Mobilität 2024” keine neuen Anträge auf Förderungen möglich. Aktualisierte Fördermöglichkeiten bitte den Verlinkungen oben entnehmen.
Die Voraussetzungen, die Unternehmen beachten müssen, hängen von mehreren Faktoren wie der Zugänglichkeit der Ladestation oder der Förderstelle ab. Zu den Voraussetzungen können beispielsweise bestimmte technische Standards zählen, die die Ladestation erfüllen muss, eine marktübliche Verrechnung oder ein diskriminierungsfreier Zugang.
Anträge müssen bei den zuständigen Landesbehörden gestellt werden.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und wir empfehlen das Einholen von weiteren Informationen und Beratung an den jeweilig zuständigen öffentlichen Stellen. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Förderungsbedingungen schnell verändern und wir hiermit die Aktualität der Informationen nicht gewährleisten können. MOON POWER aktualisiert die Informationen auf dieser Website laufend und ist bei der Erhebung der Daten um größtmögliche Sorgfalt bemüht. Dennoch übernimmt die MOON POWER GmbH keine wie immer geartete Haftung, Gewährleistung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder dauernde Verfügbarkeit der auf dieser Website enthaltenen Informationen bzw. Informationsquellen und behält sich das Recht vor, die hier verfügbaren Informationen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder von der Website zu entfernen.
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