Jetzt registrieren und
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bis zu 150€* ePrämie sichern E-Fahrzeug gleich registrieren

Geld verdienen mit dem E-Auto? Ab sofort ist dies auch in Österreich möglich. Mit der THG-Prämie können Sie mit nur wenigen Angaben Ihre CO2-Einsparungen zu Geld machen. Für Anmeldungen werden bis zu 150 € je Fahrzeug ausgezahlt.

  *Aliquote Auszahlung je nach Datum der Fahrzeuganmeldung bzw. - abmeldung. 150€ gilt bei einer ganzjährigen Anmeldung.

Für Private und kleine Betriebe

Mit Ihrem E-Auto sparen Sie CO2, lassen Sie sich dafür belohnen - schnell und unkompliziert! Füllen Sie einfach das Formular aus und wir kümmern uns darum, dass Sie Ihre THG-Prämie erhalten. 

Für E-Flottenbetreiber

Generieren Sie Zusatzerlöse für die E-Autos in Ihrer Flotte bei mehr als 20 E-Fahrzeugen! Sollten Sie mehr als 20 E-Fahrzeuge betreuen, bitten wir Sie das Flottenformular auszufüllen. 

Für Bestandskunden

Bestätigen Sie mit zwei Klicks Ihre THG-Anmeldung für 2024 und sichern sich erneut die ePrämie. Diese Anmeldung ist exklusiv für unsere geschätzten Bestandskunden, die sich bereits im Jahr 2023 für die THG-Prämie bei MOON registriert haben.

Bis zu 150 € Registrierung für Bestandskunden Erneut Prämie sichern.

Bestätigen Sie mit zwei Klicks Ihre THG-Anmeldung für 2024!
Formular ausfüllen und bestätigen: Um Ihnen auch für 2024 die THG-Prämie auszahlen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung zu den AGB und der Datenschutzerklärung. Füllen Sie deshalb bitte das Anmeldungsformular aus.
Diese Anmeldung ist exklusiv für unsere geschätzten Bestandskunden, die sich bereits im Jahr 2023 für die THG-Prämie bei MOON registriert haben.

Was ist die THG-Quote?

THG-Quote steht für Treibhausgasminderungsquote, also eine Quote die die CO2-Emissionen reduzieren soll. CO2-Intensive Branchen müssen eine Einsparquote nachweisen und können dies unter anderem mittels Quotenhandel schaffen. Solche Unternehmen, die viele Emissionen ausstoßen, kaufen also die Emissions-Einsparungen von anderen Unternehmen und von Privatpersonen (wie die CO2-Einsparungen Ihres E-Autos). Diesen Handel gibt es in Deutschland schon länger und seit 2023 kann man auch in Österreich eine ePrämie (bzw. THG-Prämie) durch Quotenhandel erhalten. 

Das brauchen Sie für die Registrierung

  • Ein E-Auto (vollelektrisch), bei dem Sie oder Ihr Unternehmen der Halter sind
  • Ein Foto des Zulassungsscheins (beide Seiten)
  • Ihre Lademenge: Sie können sich mit der pauschalen Lademenge von 1.500 kWh registrieren. Falls Sie mit ihrer Wallbox/Ladestation Ihre tatsächliche Lademenge ermitteln, können Sie diese am Ende des Jahres mitteilen und so ggf. eine höhere Prämie erhalten. 

THG-Prämie für Ladeinfrastruktur sichern

Alle Partner (Bestandskunden oder auch Neukunden) mit gültiger MOON-Ladestandortvereinbarung erhalten für alle von MOON betriebenen Ladepunkte eine Vergütung von 20 Cent pro geladener kWh (netto) im Jahr 2024. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgen zentral über MOON. Voraussetzung dafür ist die Bestätigung durch das Umweltbundesamt..

Was Sie dafür tun müssen:
Die Lademengen werden für die, am Abrechnungssystem angebundenen Ladestation, bereits von MOON erfasst, sofern eine unterzeichnete MOON-Ladestandortvereinbarung vorliegt.

 

Gemeinsam klimaneutral werden

MOON POWER, die Porsche Austria und die OMV befürworten die THG-Prämie und den Wandel hin zu nachhaltiger Mobilität. 

Die OMV verpflichtet sich bis spätestens 2050 klimaneutral zu sein und reduziert im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen schrittweise ihre CO2 Emissionen. Durch den THG-Handel tragen MOON und die OMV gemeinsam dazu bei, die E-Mobilität in Österreich weiter zu fördern und für E-Autofahrer:innen noch attraktiver zu machen. 

Wer kann davon profitieren?

Privatpersonen, wie auch Unternehmen können eingesparte CO2-Emissionen an Firmen übertragen und dafür Geld erhalten. Jeder der in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist, oder die Vollmacht für ein Unternehmen hat, die THG-Prämie zu beantragen, kann vom Gebrauch von Elektrofahrzeugen profitieren. Die Beantragung ist also für private und auch geschäftliche E-Fahrzeuge möglich. 

Wie hoch ist die THG-Prämie?

Eine Prämie von bis zu 150 € in 2024*

Dieser versprochene Wert wird für die ePrämie 2024 garantiert ausgezahlt, auch wenn der Marktpreis von THG-Quoten fällt. Dieser Wert gilt für den pauschalen Jahresbetrag von 1.500 kWh. Sollten Sie Ihre tatsächliche Lademenge messen, kann diese am Ende des Jahres übermittelt und somit auch vergütet werden. 

*Aliquote Auszahlung je nach Datum der Fahrzeuganmeldung bzw. - abmeldung. 150 € gilt bei einer ganzjährigen Anmeldung.

FAQ Sie haben noch Fragen?

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Wann erfolgt die Prämienauszahlung für 2023?

Voraussichtlich wird dies nicht vor der 2. Jahreshälfte 2024 möglich sein, denn das Umweltbundesamt startet die Prüfung der CO2-Einsparungen erst im März 2024. Sobald Ihr Antrag erfolgreich geprüft wurde, wird Ihnen die Prämie ausgezahlt. 

Wie viel Geld kann ich mit der Prämie bekommen?

Bei voll-batterieelektrischen Fahrzeugen bezieht sich die ePrämie auf den gesetzlichen Jahrespauschalbetrag in Höhe von 1.500 kWh. Wenn Sie Ihre tatsächliche Lademenge messen (mit einem nicht-öffentlichen Ladepunkt, wie einer Wallbox), kann auch Ihre tatsächliche Lademenge vergütet werden. Sie bekommen am Ende des Jahres eine E-Mail mit der Aufforderung Ihren Ladestrom-Menge (mit belegenden Dokumenten) zu übermitteln. 

Für die pauschale Lademenge (1.500 kWh) wird eine Prämie von 150 €* garantiert. 

 *Aliquote Auszahlung je nach Datum der Fahrzeuganmeldung bzw. - abmeldung. 150 € gilt bei einer ganzjährigen Anmeldung.

Wie hoch sind die CO2-Einsparungen die mir für mein Fahrzeug angerechnet werden?

Von der österreichischen Gesetzgebung gibt es eine Pauschallademenge die jährlich veranschlagt wird. Dabei handelt es sich um 1.500 kWh für alle vollelektrische Fahrzeugklassen (egal ob PKW, Transporter oder Bus). 

Wenn die tatsächliche Lademenge am privaten Ladepunkt gemessen werden kann (bspw. mithilfe von Ladeaufzeichnungen an der eigenen Wallbox), soll statt der 1.500 kWh die tatsächliche Lademenge mit der Prämie vergütet werden.

Wenn Sie sich bei uns registrieren, veranschlagen wir pauschal die 1.500kWh und geben Ihnen zum Ende des Jahres die Möglichkeit uns Ihre individuelle Lademenge mitzuteilen.

Kann ich den Vertrag später noch kündigen?

Als Privatperson haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihres Vertrages. Normalerweise endet der Vertrag mit Ablauf des Kalenderjahres. Nachdem Sie sich bei uns registriert haben, beginnen wir mit der Abwicklung Ihrer THG-Quote.

Um Ihr Wiederrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MOON POWER GmbH, Louise-Piech-Straße 2, 5020 Salzburg, E-Mail: widerruf-thg(kwfat)moon-power(kwfdot)com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Auftrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Gibt es einen Unterschied zwischen THG-Prämie und e-Prämie?

Grundsätzlich verwenden wir THG-Prämie und e-Prämie (bzw. Quote) als Synonyme. Der Begriff THG-Quote wird schon länger in Deutschland verwendet, da dort der Quotenhandel mit C02-Zertifikaten schon länger existiert und ist somit weit verbreitet. 2023 wird das erste Mal auch in Österreich eine ähnliche Prämie ausgezahlt, welche auch ePrämie genannt wird. Die ePrämie ist also das österreichische Pendant zur deutschen Treibhausgasminderungsquote.

Ist das Konzept der THG-Prämie nachhaltig?

Die THG-Quote verpflichtet Unternehmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mittels erneuerbarer Energien, fortschrittlicher Technologien und nachhaltiger Praktiken. Diese Verpflichtungen sind in der Kraftstoffverordnung festgelegt und fördern konkretes Handeln in Bezug auf die Senkung der Treibhausgasemissionen statt oberflächlicher Bekenntnisse.

Die THG-Quote basiert auf messbaren Ergebnissen, die effektiv Treibhausgasemissionen verringern. Sie setzt auf echte Veränderungen und verfolgt klare Ziele. Unternehmen, die diese Ziele nicht erreichen, können mit finanziellen Strafen oder Sanktionen belegt werden.

Die THG-Quote beschleunigt den Übergang von fossilen zu erneuerbaren Energien und Antriebsformen, mindert langfristig Umweltauswirkungen im Straßenverkehr und fördert nachhaltige Technologieentwicklung durch Quotenverkauf.

Die Verpflichtung zur Treibhausgasemissionsreduktion seitens fossiler Kraftstoffanbieter steigt jährlich. Somit schafft die THG-Quote reale Anreize für nachhaltige Veränderungen und vermeidet oberflächliches Greenwashing.

 

Wie erhalte ich eine THG-Prämie für Ladeinfrastruktur?

Alle Partner (Bestandskunden oder auch Neukunden) mit gültiger MOON-Ladestandortvereinbarung erhalten für alle von MOON betriebenen Ladepunkte eine Vergütung von 20 Cent pro geladener kWh im Jahr 2024. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgen zentral über MOON. Voraussetzung dafür ist die Bestätigung durch das Umweltbundesamt, welche voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres 2024 erfolgen wird. Eine Abwicklung nach Unterzeichnung der Ladestandortvereinbarung erfolgt im Anschluss automatisch.

Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, wenden Sie sich gern an unser Postfach: info-thg(kwfat)moon-power(kwfdot)com

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Sie können uns unter der E-Mail-Adresse info-thg(kwfat)moon-power(kwfdot)com kontaktieren. Gemeinsam mit unserem Partner OnlineFuels beantworten wir gerne Ihre Fragen. 

Wie kann ich als Bestandskunde aus 2023 die Prämie auch für 2024 beantragen?

Formular ausfüllen und bestätigen: Um Ihnen auch für 2024 die THG-Prämie auszahlen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung zu den AGB und der Datenschutzerklärung. Füllen Sie deshalb bitte das Anmeldungsformular aus. Geben Sie hier bitte Ihre Daten inkl. der Registrierungsnummer(n) an. Diese finden Sie in der E-Mail, die Sie von Online Fuels erhalten haben.

Diese Anmeldung ist exklusiv für unsere geschätzten Bestandskunden, die sich bereits im Jahr 2023 für die THG-Prämie bei MOON registriert haben. Wir schätzen Ihre Treue und möchten uns mit unserer Prämienaktion für Ihr Vertrauen bedanken.

Ich habe weitere Fahrzeuge, die ich im letzten Jahr noch nicht bei MOON POWER angemeldet habe. Was kann ich tun?

Diese können Sie wie gewohnt in einem separaten Prozess hier registrieren.

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Anspruch
Kann ich mit einem Plug-In-Hybrid Fahrzeug auch eine Prämie bekommen?

Nein, die Prämie kann ausschließlich für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) beantragt werden. Plug-In-Hybrid Fahrzeuge sind nicht quotenberechtigt.  

Kann ich auch eine Zahlung bekommen, wenn ich mein Auto unter dem Jahr verkaufe?

Ja, dies ist möglich. Haben Sie Ihr Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet, ist eine anteilige Auszahlung der Prämie möglich. Sie sind verpflichtet, MOON POWER über das Abmeldungsdatum zu informieren.

Kann ich eine THG-Prämie bekommen, obwohl ich schon eine staatliche Förderung für mein E-Auto erhalten habe?

Ja, denn die Beantragung der ePrämie und einer Förderung bei der Anschaffung eines E-Autos schließen sich nicht gegenseitig aus. Die THG-Prämie (bzw ePrämie) wird von Mineralölkonzernen bezahlt, die solche Quoten zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung benötigen. Diese Prämie können Sie jedes Jahr neu beantragen. 

Ich habe mein E-Auto als Gebrauchtwagen erworben. Kann ich auch dafür die ePrämie beantragen?

Ja, auch für vollelektrische Gebrauchtwagen kann eine ePrämie beantragt werden. Es ist darauf zu achten, dass bei Anschaffungen unter dem Jahr die THG-Prämie anteilig ausgezahlt wird. 

Ich betreibe keine eigene Wallbox (nicht-öffentlicher Ladepunkt), kann ich trotzdem die THG-Prämie beantragen?

Die Prämie vergütet im Sinne der Kraftstoffverordnung nur den Ladestrom an nicht-öffentlichen Ladepunkten. Deshalb ist es eine notwendige Voraussetzung, dass Sie bei der Registrierung Ihren überwiegenden nicht-öffentlichen Ladepunkt angeben. Dies müsste nicht zwangsläufig Ihr eigener Ladepunkt sein, sondern könnte auch ein nicht-öffentlicher Ladepunkt, bspw. bei Ihrem Unternehmen oder Freunden sein.

Wann wird statt der pauschalen Prämie meine tatsächliche Lademenge vergütet?

Wenn Ihre Wallbox mit einem MID-konformen Zähler oder einem ME-Zähler ausgestattet ist, schreibt das Gesetz vor, dass Sie sich nicht für die Pauschale registrieren können, sondern uns Ihre tatsächliche Lademenge am Ende des Jahres mitteilen müssen. Hierzu kontaktieren wir Sie am Jahresende per Mail separat.

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AGBs
Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur THG-Prämie
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Datenschutz
Informationen zum Datenschutz gem. Art 13 DSGVO
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