Bald registrieren und Prämie erhalten
Bald registrieren und Prämie erhalten
Wichtige Information zum Prämienjahr 2024 und Vorschau auf 2025
Der Anmeldezeitraum für das Prämienjahr 2024 ist leider bereits abgeschlossen. Wir danken allen Teilnehmenden für ihr Engagement und freuen uns über das anhaltende Interesse an unserer THG-Prämie.
Die Preise für das Prämienjahr 2025 werden wir im Jänner bekannt geben. Bis dahin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Anmeldung aktuell noch nicht möglich ist.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr und freuen uns, Sie bald mit weiteren Informationen und Angeboten zu unterstützen!
FAQ Sie haben noch Fragen?
In der Regel erfolgt die Auszahlung im Q3 des Folgejahres. Das Umweltbundesamt startet die Prüfung der CO2-Einsparungen erst nach Ende des Einreichungsjahres. Sobald Ihr Antrag erfolgreich geprüft wurde, wird Ihnen die Prämie ausgezahlt.
Von der österreichischen Gesetzgebung gibt es eine Pauschallademenge die jährlich veranschlagt wird. Dabei handelt es sich um 1.500 kWh für alle vollelektrische Fahrzeugklassen (egal ob PKW, Transporter oder Bus).
Wenn die tatsächliche Lademenge am privaten Ladepunkt gemessen werden kann (bspw. mithilfe von Ladeaufzeichnungen an der eigenen Wallbox), soll statt der 1.500 kWh die tatsächliche Lademenge mit der Prämie vergütet werden.
Wenn Sie sich bei uns registrieren, veranschlagen wir pauschal die 1.500kWh und geben Ihnen zum Ende des Jahres die Möglichkeit uns Ihre individuelle Lademenge mitzuteilen.
Als Privatperson haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihres Vertrages. Normalerweise endet der Vertrag mit Ablauf des Kalenderjahres. Nachdem Sie sich bei uns registriert haben, beginnen wir mit der Abwicklung Ihrer THG-Quote.
Um Ihr Wiederrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MOON POWER GmbH, Louise-Piech-Straße 2, 5020 Salzburg, E-Mail: widerruf-thg(kwfat)moon-power(kwfdot)com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Auftrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Grundsätzlich verwenden wir THG-Prämie und e-Prämie (bzw. Quote) als Synonyme. Der Begriff THG-Quote wird schon länger in Deutschland verwendet, da dort der Quotenhandel mit C02-Zertifikaten schon länger existiert und ist somit weit verbreitet. 2023 wird das erste Mal auch in Österreich eine ähnliche Prämie ausgezahlt, welche auch ePrämie genannt wird. Die ePrämie ist also das österreichische Pendant zur deutschen Treibhausgasminderungsquote.
Die THG-Quote verpflichtet Unternehmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mittels erneuerbarer Energien, fortschrittlicher Technologien und nachhaltiger Praktiken. Diese Verpflichtungen sind in der Kraftstoffverordnung festgelegt und fördern konkretes Handeln in Bezug auf die Senkung der Treibhausgasemissionen statt oberflächlicher Bekenntnisse.
Die THG-Quote basiert auf messbaren Ergebnissen, die effektiv Treibhausgasemissionen verringern. Sie setzt auf echte Veränderungen und verfolgt klare Ziele. Unternehmen, die diese Ziele nicht erreichen, können mit finanziellen Strafen oder Sanktionen belegt werden.
Die THG-Quote beschleunigt den Übergang von fossilen zu erneuerbaren Energien und Antriebsformen, mindert langfristig Umweltauswirkungen im Straßenverkehr und fördert nachhaltige Technologieentwicklung durch Quotenverkauf.
Die Verpflichtung zur Treibhausgasemissionsreduktion seitens fossiler Kraftstoffanbieter steigt jährlich. Somit schafft die THG-Quote reale Anreize für nachhaltige Veränderungen und vermeidet oberflächliches Greenwashing.
Alle Partner (Bestandskunden oder auch Neukunden) mit gültiger MOON-Ladestandortvereinbarung erhalten für alle von MOON betriebenen Ladepunkte eine Vergütung von 20 Cent pro geladener kWh im Jahr 2024. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgen zentral über MOON. Voraussetzung dafür ist die Bestätigung durch das Umweltbundesamt, welche voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres 2024 erfolgen wird. Eine Abwicklung nach Unterzeichnung der Ladestandortvereinbarung erfolgt im Anschluss automatisch.
Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, wenden Sie sich gern an unser Postfach: info-thg(kwfat)moon-power(kwfdot)com
Sie können uns unter der E-Mail-Adresse info-thg(kwfat)moon-power(kwfdot)com kontaktieren. Gemeinsam mit unserem Partner OnlineFuels beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Nein, die Prämie kann ausschließlich für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) beantragt werden. Plug-In-Hybrid Fahrzeuge sind nicht quotenberechtigt.
Ja, dies ist möglich. Haben Sie Ihr Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet, ist eine anteilige Auszahlung der Prämie möglich. Sie sind verpflichtet, MOON POWER über das Abmeldungsdatum zu informieren.
Ja, denn die Beantragung der ePrämie und einer Förderung bei der Anschaffung eines E-Autos schließen sich nicht gegenseitig aus. Die THG-Prämie (bzw ePrämie) wird von Mineralölkonzernen bezahlt, die solche Quoten zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung benötigen. Diese Prämie können Sie jedes Jahr neu beantragen.
Ja, auch für vollelektrische Gebrauchtwagen kann eine ePrämie beantragt werden. Es ist darauf zu achten, dass bei Anschaffungen unter dem Jahr die THG-Prämie anteilig ausgezahlt wird.
Die Prämie vergütet im Sinne der Kraftstoffverordnung nur den Ladestrom an nicht-öffentlichen Ladepunkten. Deshalb ist es eine notwendige Voraussetzung, dass Sie bei der Registrierung Ihren überwiegenden nicht-öffentlichen Ladepunkt angeben. Dies müsste nicht zwangsläufig Ihr eigener Ladepunkt sein, sondern könnte auch ein nicht-öffentlicher Ladepunkt, bspw. bei Ihrem Unternehmen oder Freunden sein.
Wenn Ihre Wallbox mit einem MID-konformen Zähler oder einem ME-Zähler ausgestattet ist, schreibt das Gesetz vor, dass Sie sich nicht für die Pauschale registrieren können, sondern uns Ihre tatsächliche Lademenge am Ende des Jahres mitteilen müssen. Hierzu kontaktieren wir Sie am Jahresende per Mail separat.