Förderungen für Privatpersonen
Österreich fördert E-Mobilität: Wer als Privatperson auf E-Mobilität setzt, kann von zahlreichen Fördermöglichkeiten profitieren. MOON steht als Ansprechpartner zu Verfügung.
Fördermöglichkeiten für Privatpersonen
Privatpersonen können in Österreich pro Fahrzeug (rein elektrisch betrieben (BEV) sowie Brennstofffahrzeuge (FCEV)) bzw. Ladelösung eine einmalige Förderung beantragen. Die Förderungen sind in der Regel jährlich kontingentiert und können zwischenzeitlich ausgeschöpft sein.
Umweltförderung
Auf der Website der Umweltförderung werden alle jeweils gültigen Förderungen erläutert und regelmäßig aktualisiert. Sie sind übersichtlich aufgegliedert, sodass man schnell die passende Förderung mit den jeweiligen Bedingungen sowie aktuelle Änderungen finden kann.
ÖAMTC
Auch der ÖAMTC listet E-Mobilitätsförderungen übersichtlich und stets aktualisiert auf. Hier sind ebenfalls sowohl Förderungen für E-Fahrzeuge als auch Förderungen für Ladestationen zu finden. Bei Interesse empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der Informationen.
Förderungen für E-Autos aus dem Förderprogramm „E-Mobilität 2024” sind bereits ausgeschöpft. Über neue Förderungen kannst du dich auf den oben genannten Seiten von Umweltförderung und ÖAMTC informieren. Prinzipiell sind sowohl E-Autos als auch Ladestationen förderungswürdig.
In den meisten Fällen handelt es sich um Voraussetzungen wie die Nutzung von 100 % erneuerbarer Energie, Installation der Wallbox durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb oder dass die Ladestation gewisse technische Standards erfüllt.
Es gilt zu beachten, dass die Voraussetzungen je nach Förderstelle und Projekt variieren können und diese auf jeden Fall mit der jeweiligen Förderstelle im Vorfeld abgeklärt werden sollten.
Für folgende Leistungen werden im Jahr 2025 keine Förderungen genehmigt:
- Eigenleistungen
- Ladeinfrastruktur ohne Rechnung und/oder Preis
- kostenlos zur Verfügung gestellte Ladeinfrastruktur
- gebraucht erworbene Ladeinfrastruktur
- Netzentgelte (Netzzutritts- und -zugangsgebühren)
- Kosten für Trafos
- Finanzierungskosten
- Kosten für stromproduzierende Anlagen
- neu errichtete Leitungen vom Netz bis zum Stromzähler des Netzbetreibers
- Reparatur- und Instandhaltungskosten
- allfällige Abgaben und Gebühren
- Grundstücks- und Aufschließungskosten
- Steckdosen aller Art
- Beleuchtung
- Vorbereitungsarbeit für den Anschluss von intelligenten Ladekabeln/mobilen Wallboxen
Anträge müssen bei den zuständigen Landesbehörden gestellt werden.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und wir empfehlen das Einholen von weiteren Informationen und Beratung an den jeweilig zuständigen öffentlichen Stellen. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Förderungsbedingungen schnell verändern und wir hiermit die Aktualität der Informationen nicht gewährleisten können. MOON POWER aktualisiert die Informationen auf dieser Website laufend und ist bei der Erhebung der Daten um größtmögliche Sorgfalt bemüht. Dennoch übernimmt die MOON POWER GmbH keine wie immer geartete Haftung, Gewährleistung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder dauernde Verfügbarkeit der auf dieser Website enthaltenen Informationen bzw. Informationsquellen und behält sich das Recht vor, die hier verfügbaren Informationen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder von der Website zu entfernen.
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